{"id":1630,"date":"2022-12-23T12:07:30","date_gmt":"2022-12-23T11:07:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.online-propagandaforschung.de\/?p=1630"},"modified":"2022-12-23T12:13:35","modified_gmt":"2022-12-23T11:13:35","slug":"hass-meinung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.online-propagandaforschung.de\/index.php\/2022\/12\/23\/hass-meinung\/","title":{"rendered":"Hass ist keine Meinung? &#8211; Zu Meinungsfreiheit und Online-Hass"},"content":{"rendered":"<p>\u201eHass ist keine Meinung\u201c \u2013 so lautet der Titel eines <a href=\"https:\/\/www.penguinrandomhouse.de\/ebook\/Hass-ist-keine-Meinung\/Renate-Kuenast\/Heyne\/e529198.rhd\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Buches von Renate K\u00fcnast<\/a>, in dem die Politikerin auch aus eigener Erfahrung heraus sich mit Beleidigungen, Anfeindungen und Bedrohungen im und \u00fcber das Internet auseinandersetzt. \u201eHass ist keine Meinung\u201c ist au\u00dferdem der deutsche Kampagnenslogan des <a href=\"https:\/\/no-hate-speech.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">No Hate Speech Movements<\/a>, das hierzulande von der <a href=\"https:\/\/neuemedienmacher.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/neuemedienmacher.de\/<\/a>Nichtregierungsorganisation Neue deutsche Medienmacher*innen getragen wird.<\/p>\n<p>(<em><u>Disclaimer<\/u>: <a href=\"jugendschutz.net\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">jugendschutz.net<\/a>, bei dem ich den Bereich Politischer Extremismus leite, ist Mitglied im Nationalen Komitee des No Hate Speech Movements Deutschland und bildet zusammen mit den Neuen Deutschen Medienmacher*innen, HateAid und Das NETTZ das vom Bundesfamilienministerium im Rahmen des Bundesprogramms \u201eDemokratie leben!\u201c gef\u00f6rderten <\/em><a href=\"https:\/\/kompetenznetzwerk-hass-im-netz.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz<\/a><em>. Dieser Text pr\u00e4sentiert meine Privatauffassung und stellt nicht die Meinung oder Position von jugendschutz.net oder der Geldgeber:innen oder Partner:innen von jugendschutz.net dar.<\/em>)<\/p>\n<p>Ich w\u00fcrde nun keinesfalls soweit gehen wie der Hochschulprofessor, Verfassungs-, Zivil- und Arbeitsrechtler Arnd Diringer, der in einem <a href=\"https:\/\/www.welt.de\/debatte\/kommentare\/plus210223321\/Der-Slogan-Hass-ist-keine-Meinung-ist-gefaehrlicher-Bloedsinn.html\"><em>Welt<\/em>-Meinungsst\u00fcck (Paywall) die Aussage, Hass sei keine Meinung einen \u201egef\u00e4hrlichen Bl\u00f6dsinn\u201c<\/a> nannte. Schlie\u00dflich handelt es sich um keine juristische Einsch\u00e4tzung oder ontologische Bestimmung, sondern \u2013 um beim zweiten, oben angef\u00fchrten Kontext zu bleiben \u2013 um einen Kampagnenslogan, der als solcher verk\u00fcrzt und zugespitzt auf (s)einen einflusskommunikativen Effekt hin ausgerichtet ist. So ist es nat\u00fcrlich richtig, dass Hass ebenso wenig eine Meinung ist wie Renate K\u00fcnast \u201eein Gurkensandwich\u201c (Diringer). Hass ist zun\u00e4chst und literal: eine Emotion. Aber es geht hier um eine reduzierte, komprimierte Botschaft, die m\u00f6glichst griffig auf den Punkt gebracht werden soll. Nur, welche Botschaft ist das genau? Naheliegenderweise die, die in solchen Zusammenh\u00e4ngen \u2013 eben denen der Debatte um Hass im Netz als vielschichtiges Problem; auf Podiumsdiskussionen oder Posts in Sozialen Netzwerken \u2013 schnell mal mit Aussagen wie \u201aHass(\u00e4u\u00dferungen) sind von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt\u2018 konkretisiert werden (was mir in den letzten Jahren durchaus untergekommen ist).<\/p>\n<p>Das ist so nun ebenso schnell und pauschal dahingesagt und ebenfalls nicht richtig oder genauer gesagt: <em>so<\/em> <em>einfach<\/em> nicht richtig. Zumindest kommt es stark darauf an, was zum einen unter \u201eHass\u201c verstanden wird, zum anderen, was mit \u201egedeckt\u201c gemeint ist.<\/p>\n<p>Schon beim ersten Punkt l\u00e4uft das Credo Gefahr, kontraproduktiv zu werden. Hass (ebenso wie \u201eRassismus\u201c oder \u201eDemokratiefeindlichkeit\u201c) derart mit Meinung oder Meinungsfreiheit zu verkn\u00fcpfen, legt eine (straf-)rechtliche Perspektive nahe und verf\u00fchrt dazu, Hass\u00e4u\u00dferungen nicht nur als illegitim, sondern stets als illegal zu betrachten. Das ist aber nicht die Position und das Ansinnen zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich hinter den Slogan \u201eHass ist keine Meinung\u201c stellen. Rechtlich zul\u00e4ssige oder zumindest dahingehend unklare <em>Hate Speech<\/em> macht einen erheblichen Teil des Problems Hass im Netz sowie der Arbeit dagegen aus. W\u00e4re jeder Fall von Online-Hass strafrechtlich relevant, w\u00fcrde es sich zuvorderst um eine rechtliche und ansonsten v.a. regulatorisch-politische Herausforderung handeln, inklusive der Frage nach der Rechtsdurchsetzung im Internet (Stichwort \u201e<a href=\"https:\/\/www.bmj.de\/DE\/Themen\/FokusThemen\/NetzDG\/NetzDG_node.html\">NetzDG<\/a>\u201c). Lediglich inzivile, offensive Inhalte oder Formen der Ansprache unterhalb der Strafbarkeitsschwelle blieben au\u00dfen vor und w\u00e4ren entsprechend kein oder ein ganz anderes, eigenes Thema. Das g\u00e4lte dann auch f\u00fcr die Bem\u00fchung zur Sensibilisierung f\u00fcr und soziale Ahndung von z.B. Alltagsrassismus oder -sexismus. Rechtliche Kriterien und die diesbez\u00fcgliche Rechtsprechung zivilgesellschaftlich engagiert weiterzuentwickeln w\u00fcrde unter dem Rubrum \u201eBek\u00e4mpfung von Online-Hass\u201c erschwert.<\/p>\n<p>Hassrede <em>kann<\/em> ein Hassverbrechen sein, etwa Beleidigung, Aufruf zur Straftat oder Volksverhetzung, und damit juristisch zu verfolgen, muss es aber nicht notwendigerweise. Auch macht die Unterteilung von strafbaren und intolerablen, aber legalen \u201eHass\u201c Sinn, etwa um Handlungsfelder und zust\u00e4ndige Akteur:innen zu sortieren (Polizeien und Staatsanwaltschaften hier, Zentralen f\u00fcr Politische Bildung dort). Internet-Hass ist aber ebenso, wenn nicht in besonderem Ma\u00dfe ein Grauzonen-Thema und in der Frage nach einer auch nichtrechtlichen Grenzziehung so herausforderungsreich wie notwendig anzugehen (z.B. in den Kl\u00e4rungen der Fragen, wieviel Toleranz es in Sozialen Medien braucht oder was die Diensteanbieter in ihren Nutzungsrichtlinien jenseits der rechtlichen Vorgaben festzuschreiben haben).<\/p>\n<p>Der Spruch \u201eHass ist keine Meinung\u201c kann allerdings in einer anderen Deutungsweise in seiner rechtlichen Bezugnahme Berechtigung haben. N\u00e4mlich als diskursive, rhetorische Antwort auf die Verteidigungslinie jene Hater:innen und Hetzer:innen, die sich auf ihre verfassungsm\u00e4\u00dfige Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit berufen. Diese Freiheit als Grundrecht wird durch den f\u00fcnften Artikel des Grundgesetzes garantiert. Dass derselbe Artikel im zweiten Absatz besagte Freiheit aber auch einschr\u00e4nkt (durch die allgemeinen Gesetze, den Jugendschutz oder dem Recht der pers\u00f6nlichen Ehre), wird von jenen, die sie bzw. Artikel 5 in Feld f\u00fchren, ebenso h\u00e4ufig und geflissentlich \u00fcbersehen. Bei allen Grauzonen und allen legalen Erscheinungsformen von Hass: Wer u.a. Volksverhetzung betreibt, zu einer Straftat aufruft, verleumdet, beleidigt, der bekommt durch die Meinungsfreiheit keinen Freibrief. F\u00fcr diesen Grundsatz ist zun\u00e4chst auch unerheblich, dass es im je konkreten Fall oft umstritten ist, ob ein Rechtsversto\u00df vorliegt oder nicht, ob die Entscheidung dar\u00fcber von welchen Kontrahent:innen im Meinungs- und Deutungskampf akzeptiert wird usw.<\/p>\n<p>\u201eHass ist keine Meinung\u201c wird allerdings selbst und vielleicht mehr noch in diesem Verwendungskontext bzw. Verst\u00e4ndnis problematisch. Dies zumindest, wenn diese Aussage apodiktisch gemeint und verstanden wird im Sinne einer normativen Forderung oder gar Setzung. Wohin Slogans schnell tendieren. \u201eHass\u201c, so lie\u00dfe sich das ausformulieren, unterliege per se und in keinem Fall der Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit \u2013 oder sollte es jedenfalls nicht. Wobei wir bei dem Punkt der Bedeutung von \u201evon der Meinungsfreiheit gedeckt\u201c w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Der zumindest kategorische Ausschluss von \u201eHass\u201c aus dem Bereich der Meinungsfreiheit als Grundrecht ist allerdings keine L\u00f6sung \u2013 Stichwort \u201eGrauzone\u201c; hier auch mit Blick auf das Katz-und-Maus-Spiel, bei dem sich Extremist:innen und Menschenfeinde immer neuer Codes und Kniffe ausdenken, um ihre Gedankengut unterhalb der Strafbarkeitsschwelle sowie der Eingriffsh\u00fcrde von Social-Media-Diensteanbietern zu streuen. Auch ist Hass ggf. keine oder nicht nur Meinungs\u00e4u\u00dferung, sondern auch Tatsachenbehauptung, etwa im Fall einer Verleumdung. Vor allem aber kann bei allen Forderungen nach konsequentem, wenn nicht rigorosem Vorgehen gegen Hass im Netz ein solcher Ausschluss schlicht nicht gewollt sein.<\/p>\n<p>Hass im Sinne von <em>Hate Speech<\/em> (und darum geht es uns hier) mag gerade die praktische Meinungsfreiheit unterminieren, auf die sie sich Hassredende berufen. So im sch\u00e4dlichen Einfluss auf das Diskussionsklima im Netz, etwas infolge des <a href=\"https:\/\/www.amnesty.org\/en\/latest\/news\/2018\/03\/online-violence-against-women-chapter-5-5\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Silencing<\/em>-Effekt<\/a>s. Das kann aber umgekehrt nicht bedeuten, die Meinungsfreiheit im Namen des Kampfes gegen Hassrede preiszugeben oder abzuschaffen. Selbst, wenn dies nur f\u00fcr eben diese Hassrede gelten soll, und nicht nur, weil allzu oft allzu uneindeutig bleibt, ob es sich bei einem Kommentar oder dem Posten oder Teilen eines Inhalts um (Akte der) Hassrede handelt oder welche Merkmale ein \u00c4u\u00dferungshandeln im Detail \u201eHass\u201c konstituieren.<\/p>\n<p>Inwiefern dies so ist, macht u.a. der Beitrag \u201eDas Ph\u00e4nomen der Hate Speech aus einer grundrechtlichen Perspektive \u2013 \u201aDie Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit des Hassredners\u2018\u201c im Sammelband <a href=\"https:\/\/link.springer.com\/book\/10.1007\/978-3-658-35658-3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Hate Speech: Definitionen, Auspr\u00e4gungen, L\u00f6sungen<\/em><\/a>, herausgegeben von Gerrit Weitzel und Stephan M\u00fcndges, deutlich. (<em><u>Disclaimer<\/u>: Das Buch ist 2022 in meiner Reihe <\/em>Aktivismus- und Propagandaforschung<em> bei Springer VS erschienen; an dem Band oder seiner Entstehung selbst war ich nicht beteiligt<\/em>). Geschrieben hat den Text Dr. Anna Katharina Struth, die zu dem Themenkomplex 2019 ihre <a href=\"https:\/\/link.springer.com\/book\/10.1007\/978-3-662-58153-7\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dissertation<\/a> ver\u00f6ffentlichte.<\/p>\n<p>Mit Blick nicht nur auf das Grundgesetz, sondern auch auf die <a href=\"https:\/\/www.echr.coe.int\/documents\/convention_deu.pdf\">Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention<\/a> sowie die <a href=\"https:\/\/www.europarl.europa.eu\/germany\/de\/europ%C3%A4isches-parlament\/grundrechtecharta\">Grundrechtscharta der Europ\u00e4ischen Union<\/a> legt Struth dar, dass und wie Hassrede grundrechtsmissbr\u00e4uchlich ist oder sein kann. Etwa wenn bzw. indem sie rassistisch, antisemitisch, islamfeindlich oder homophob ist, gegen die Gebote der Toleranz, der Vielfalt (Pluralismus) oder der Gleichheit verst\u00f6\u00dft. Es steht entsprechend dem Staat zu, die Meinungsfreiheit in der Abw\u00e4gung verschiedener Schutzg\u00fcter einzuschr\u00e4nken. Keineswegs bedeutet dies jedoch, dass Hassrede oder (andere) verfassungsfeindliche \u00c4u\u00dferungen sozusagen an sich au\u00dferhalb des Schutzbereichs des Meinungsfreiheitsgrundrechts l\u00e4gen oder zu stellen w\u00e4ren. Sogar <em>Hate Speech<\/em> genie\u00dft \u201e<em>grunds\u00e4tzlich den Schutz der grundrechtlichen Garantien der Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit in dem Sinne<\/em> [\u2026], <em>dass ihre Beschr\u00e4nkung jedenfalls am Ma\u00dfstab des Grundrechts zu messen ist. \u201aHassreden\u2018 sind aus grundrechtlicher Perspektive \u201aMeinungen\u2018, denen nicht schon <\/em>per se<em> aufgrund ihres Inhalts oder ihrer sonstigen Eigenschaften kein grundrechtlicher Schutz zukommt<\/em>\u201c (Struth 2022, S. 63). Unter diesem Gesichtspunkt ist \u201eHass\u201c also durchaus \u201eMeinung\u201c in dem Sinne, als Hassrede oder was daf\u00fcr gehalten wird zun\u00e4chst im Licht der Meinungsfreiheit zu betrachten und zu bewerten ist, ganz gleich, wie verletzend oder sch\u00e4digend das \u00c4u\u00dferungshandeln inklusive des Inhalts ist oder erscheint. (Eine grunds\u00e4tzliche, singul\u00e4re Ausnahme kennt hier das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht mit dem Verbot der Holocaust-Leugnung.)<\/p>\n<p>Dass hei\u00dft nun nicht, dass man deshalb gegen\u00fcber Hasskommentaren oder Hetzbildern wehrlos w\u00e4re, denn <em>innerhalb dieses<\/em> grundrechtlichen Rahmens gibt es ja durchaus die M\u00f6glichkeit, dagegen vorzugehen. Der Kampf gegen Hass im Netz ist mithin keine Frage der fundamentalen, gar der selbst \u201aextremistischen\u2018 \u00c4chtung von \u00c4u\u00dferungshandeln oder Medieninhalten, sondern eine der Durchsetzung bzw. der Anwendung bestehender rechtstaatlicher Regelungen und Handlungsm\u00f6glichkeiten. Das schlie\u00dft an die Diskussion an, ob neue juristische bzw. polizeiliche Mittel zur Strafverfolgung im Internet notwendig sind oder ob es eher die effektivere und effizientere Anwendung der bereits bestehenden Mittel und M\u00f6glichkeiten braucht. Insofern es hier allerdings unmittelbar um die Grundgesetzlichkeit der Meinungsfreiheit geht, ist Thema basaler und damit brisanter.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-1634\" src=\"http:\/\/www.online-propagandaforschung.de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/22_02.jpg\" alt=\"\" width=\"1406\" height=\"791\" \/><\/p>\n<p>Die Verfassung sch\u00fctzt also potenziell sogar Hassrede? Und sie w\u00e4gt bei der Frage ihrer Beschr\u00e4nkung \u201alediglich\u2018 ab, etwa gegen die Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder der Jugend, der realen oder m\u00f6glichen Sch\u00e4digung von Angefeindeten und Attackierten? Das mag auf den ersten Blick (zu) wenig erscheinen angesichts des schwerwiegenden Problems von potenziell Gewalt beg\u00fcnstigender Hetze und massenhafter, teils koordinierter verbaler Attacken. Doch der (sogar Grundrechts-)Schutz Betroffener vor Online-Hassattacken oder des \u00f6ffentlichen demokratischen Meinungsaustauschs im Netz durch die Untergrabung durch Widerw\u00e4rtiges, Aggressives, Provokatives darf ebenso wenig verabsolutiert werden wie der Schutz einer staatlichen Ordnung oder des demokratischen Systems. Das zum einen, weil ansonsten jene Diskussionen erstickt w\u00fcrden, die diesbez\u00fcgliche Grenzen und Regeln sowie deren Ausgestaltung fortlaufend aushandeln. Zum anderen, um allgemeine Schutzmechanismen der Demokratie und ihrer Werte (und dabei sogar der von Hass Betroffenen, die ja selbst auch anderweitige bzw. in anderen Kontexten Menschen- und B\u00fcrgerrechtetr\u00e4ger sind) intakt zu belassen. Denn \u201e[<em>s<\/em>]<em>chlie\u00dft man die <\/em>(Hass-, B.Z.) <em>\u00c4u\u00dferung bereits aus dem Schutzbereich der<\/em> <em>Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit aus, entfallen wichtige rechtsstaatliche Anforderungen an das staatliche Handeln<\/em>\u201c (ebd., S. 59). Struth verweist dabei auf die Bewahrung demokratischer Mindeststandards, die etwa verhindern, dass unliebsame Meinungen unterdr\u00fcckt werden (vgl. ebd., S. 58). Gerade mit Blick auf die Grauzone von Online-Hass, die unsteten Schicklichkeitsgrenzen des zivilen Miteinanders, die liminale Funktion diskursiver Aushandlungsprozesse oder die vorstufige, kl\u00e4rende oder absichernde Rolle etwa der Politischen Bildung ist das relevant. Autokratische Regimes liefern daf\u00fcr Negativbeispiele. Das rechtliche Vorgehen gegen Hassrede unter Legitimierungs- und Legalit\u00e4tsvorbehalt zu stellen, wie es aktuelle der Grundsatz ist, statt eine Grundrechtswertigkeit von Hass (oder was daf\u00fcr gehalten wird) regelhaft infrage zu stellen und eine Beweislastumkehr vorzusehen ist allein schon deshalb unabdingbar, weil sonst das Gebot der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und damit schnell entsprechende Abw\u00e4gungen entfielen: Gesetze, polizeiliche Ma\u00dfnahme oder juristische Entscheide gegen und \u00fcber <em>Hate Speech<\/em> m\u00fcssten nicht mehr den sachlichen und legitimen Zwecken folgen und gerechtfertigt und geeignet sein, um ihr Schutzziel verfolgen (vgl. ebd., S. 59). \u201e<em>Zugespitzt bedeutete dies, dass<\/em> [\u2026] <em>die Verurteilung \u2013 auch eines Journalisten\/einer Journalistin \u2013 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen einer \u201eHassrede\u201c erfolgen k\u00f6nnte, ohne in Kontakt mit der Meinungsfreiheit zu geraten, weil<\/em> [\u2026] [die Grundrechtsbeschr\u00e4nkung] <em>den Anforderungen der Rechtfertigung eines Grundrechtseingriffs nicht gen\u00fcgen muss<\/em>\u201c (ebd., S. 58).<\/p>\n<p>Solche Einw\u00e4nde m\u00f6gen realit\u00e4tsfern bzw. zu \u201atheoretisch\u2018 erscheinen angesichts vielfach angef\u00fchrter, drastischer Beispiele von Online-Hass und seinen Folgen wie der klaren, gleichwohl teils gerichtlich nicht zugestandenen <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/meldung\/detail\/lg-berlin-beschimpfungen-gegen-kuenast-zulaessig\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beleidigungen im Web gegen Renate K\u00fcnast<\/a> oder dem <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/ausland\/europa\/kellermayr-corona-aerztin-tot-103.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Selbstmord der \u00c4rztin Lisa-Maria Kellermayr<\/a> im Zuge von Drohungen und Anfeindungen. Andererseits: Wo sind die sinnvollen Grenzen des strafrechtlichen Durchgreifens und des \u00f6ffentlichen soziale Abstrafens Einzelner erreicht oder \u00fcberschritten? Etwa wenn im \u00fcberschaubaren WhatsApp-Chat h\u00e4ssliche, rassistische, wohl aber eher gedankenlose statt strategische oder systematisch-propagandistische \u201aWitze\u2018 gepostet werden? (<em>siehe dazu <\/em><a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/panorama\/gesellschaft\/sozialer-absturz-eines-jugendtrainers-von-bayern-muenchen-nach-rassistischen-chats-a-074c6dca-90b8-4605-aca7-3dad2d6c82a2\"><em>hier<\/em><\/a> \u2013 Paywall \u2013 <em>den Bericht von J\u00fcrgen Dahlkamp \u00fcber das Beispiel eines harten Durchgreifens gegen einen Jungtrainer des FC Bayern M\u00fcnchen inklusive der Frage nach der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit, erschienen auch im <\/em>Spiegel<em>, Nr. 50 \/ 2022, S. 34-38<\/em>). Oder wenn gem\u00e4\u00df der <a href=\"https:\/\/neuemedienmacher.de\/helpdesk\/artikel\/nhsm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Definition der Neuen Deutschen Medienmacher*innen<\/a> nicht die Hater:innen entscheiden, was Hassrede ist (\u201eIch bin kein:e Sexist:in\/ Nazi\/ Rassist:in, aber \u2026\u201c \u2013 was Sinn macht), sondern von ihnen \u201e<em>so Angesprochenen<\/em>\u201c (in mehrere Hinsicht problematisch, weil oder wenn etwa dabei individuelle Betroffenheitsgef\u00fchle zum bestimmenden Kriterium werden.)<\/p>\n<p>Bei allem \u00dcberma\u00df- und Willk\u00fcrverbot: Gelegentliche, vermeintliche oder denkbare \u00dcbertreibungen oder Unstimmigkeiten im Vorgehen gegen Hass im Netz entwerten nicht das gesamte zivilgesellschaftliche oder staatliche Engagement gegen Online-Hass, -Hetze und -Propaganda, noch negieren sie die Existenz von Hass im Netz als eminente kulturelle, gesellschaftliche und politische Herausforderung. Umgekehrt braucht es mehr Einsicht in und Differenzierung beim Umgang mit Online-Hass, z.B. hinsichtlich sozialen und subkulturellen Funktionsweisen und Gratifikationen von Hass im Netz oder zielgenauere Einstufungs- und Bearbeitungskategorien au\u00dferhalb des juristischen Systems. All dies ist aber, so oder so, kein oder nur ein sehr ungeordneter Aspekt in der Debatte \u00fcber die Meinungshaftigkeit und -wertigkeit von Hass (im Netz).<\/p>\n<p>Zusammenfassend l\u00e4sst sich daher sagen, dass \u201eHass ist keine Meinung\u201c als Losung wie sogar als normative Beschreibung seine Berechtigung und Richtigkeit dann hat, wenn es darum geht, auszudr\u00fccken dass:<\/p>\n<ul>\n<li>bei verhetzenden, beleidigenden, diffamierenden und anderen \u201ahassf\u00f6rmigen\u2018 \u00c4u\u00dferungen oder dem Ver\u00f6ffentlichen oder Weiterverbreiten entsprechender Inhalte man sich nicht unbedingt auf das Recht auf Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit berufen kann bzw. das Ge\u00e4u\u00dferte oder die kommunikative Handlung als Meinung legitimiert wie legalisiert w\u00e4re.<\/li>\n<li>Hassrede weder rechtlich, sozial oder kulturell im Netz eine Privatangelegenheit ist, sondern sich \u2013 selbst wenn es sich nur um ein pers\u00f6nliches Daf\u00fcrhalten handelt \u2013 von relevanten Anderen (wie Strafverfolgungsbeh\u00f6rden) als \u00f6ffentliche Aussage gewertet und entsprechend behandelt wird. Dabei spielt es keine Rolle, wie etwas <em>gemeint<\/em> war oder ist oder wer die intendierten potenziellen oder realen Adressat:innen sind (und ob diese w\u00fcssten, wie es gemeint oder zu verstehen ist, z.B. schwarzhumorig \/ ironisch \/ parodistisch).<\/li>\n<li>das Etikett \u201eHass\u201c oder <em>Hate Speech <\/em>nicht je nach eigenem Gusto und Bedarf passend definiert und angewandt wird \u2013 vor allem, wenn es darum geht, die eigene \u00c4u\u00dferung <em>nicht<\/em> damit zu versehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Keine Berechtigung hat oder falsch ist die Losung \u201eHass ist keine Meinung\u201c hingegen, wenn damit gemeint ist, dass<\/p>\n<ul>\n<li>Hass <em>per se<\/em> nicht meinungsf\u00f6rmig sei oder sein kann.<\/li>\n<li>die Abw\u00e4gung der Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit gegen\u00fcber anderen Schutzg\u00fctern (z.B. der pers\u00f6nlichen Ehre, dem Jugendmedienschutz) grunds\u00e4tzlich zuungunsten der entsprechenden kommunikativen Handlungen (Kommentieren, Inhalte ver\u00f6ffentlichen oder weiterverbreiten etc.) ausfalle.<\/li>\n<li>\u201eHass\u201c etwas ist oder sein <em>soll<\/em>, das vor vornherein bzw. grundlegend schutzunw\u00fcrdig (damit willk\u00fcrlicher) gegen\u00fcber anderen, wie auch immer als solche bestimmbaren <em>legitimeren<\/em> (zivileren, weniger kontroversen, polarisierenden oder verletzenden) Arten der Meinungs\u00e4u\u00dferung zu behandeln sei.<\/li>\n<li>nicht nachvollziehbar oder unsachlich ist und bleibt, was \u201eHass\u201c bezeichnet oder bezeichnen soll.<\/li>\n<\/ul>\n<p><em>Bernd Zywietz<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eHass ist keine Meinung\u201c \u2013 so lautet der Titel eines Buches von Renate K\u00fcnast, in dem die Politikerin auch aus eigener Erfahrung heraus sich mit Beleidigungen, Anfeindungen und Bedrohungen im&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1633,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"pgc_meta":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-1630","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.online-propagandaforschung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1630","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.online-propagandaforschung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.online-propagandaforschung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.online-propagandaforschung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.online-propagandaforschung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1630"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.online-propagandaforschung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1630\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1641,"href":"https:\/\/www.online-propagandaforschung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1630\/revisions\/1641"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.online-propagandaforschung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1633"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.online-propagandaforschung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1630"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.online-propagandaforschung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1630"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.online-propagandaforschung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1630"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}